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ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Wir arbeiten seit dem 21.05.2012 mit der Genehmigung zur gewerblichen Überlassung von Arbeitnehmern. Alle unsere Mitarbeiter/innen sind sozialversicherungspflichtig gemeldet. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vom 07.August 1972 regelt die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitsnehmer/innen. Es dient dem Schutz von Leiharbeiter/innen. Die Rentenversicherung hat ihre Auslegung des Status der Selbständigkeit geändert und anders als in früheren Jahren unseren […]

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